Nachtarbeit ist ein Begriff, der vorwiegend im öffentlichen Dienst (Bus- und Bahnverkehr, Polizei usw.), im Gesundheitswesen, in der Pflege sowie in Bäckereien und Konditoreien verwendet wird. In diesem Lexikonartikel erfahren Sie mehr über die Definition und die Bedingungen der Nachtarbeit.
Nachtarbeit ist jede Arbeit, die zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr stattfindet und in diesem Zeitraum mindestens 2 Stunden umfasst.
1 Bei Bäckereien und Konditoreien wird die Nachtarbeit allerdings zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr definiert. Die Nachtarbeit gehört somit zu den atypischen Arbeitszeiten.
2 Nachtarbeit kann in einer Nachtschicht stattfinden.
Gründe für Nachtarbeit können die Versorgung der Bevölkerung sein (z.B. Ärzte in einem Krankenhaus, Busfahrten, Polizei) oder die Notwendigkeit, einen Betrieb durchgehend aufrecht zu erhalten (z.B. in der Stahlerzeugung).
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Ein Arbeitender wird als Nachtarbeitender bezeichnet, wenn dieser die Nachtarbeit in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen eines Kalenderjahres leistet.
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Für jede regelmäßige, mehr als 2-stündige Nachtarbeit gelten besondere Regelungen.
Dauer der Nachtarbeit
Nachtarbeit darf grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden dauern. Die Nachtarbeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sofern innerhalb von 4 Wochen 8 Nachtarbeitsstunden täglich nicht überschritten werden.5
Bezahlung
Der Arbeitgeber ist laut Arbeitszeitgesetz verpflichtet, Nachtarbeit entsprechend auszugleichen. Dies kann im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung individuell festgelegt werden. Trifft dies nicht zu, muss der Arbeitgeber die Nachtarbeitszeit mit bezahlten freien Tagen ausgleichen bzw. einen angemessenen Nachtzuschlag anbieten.6
Diese Zuschläge sind steuerfrei, wenn sie für die Nachtarbeit 25% des Grundlohns nicht übersteigen. Wird die Nachtarbeit vor 24:00 Uhr begonnen, steigt der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40% für die Arbeit zwischen 24:00 Uhr und 4:00 Uhr.7
Verbot für bestimmte Personengruppen
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht nachts arbeiten, da das Jugendarbeitsschutzgesetz ihre Arbeitszeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr definiert. Auch schwangere Frauen, werdende und stillende Mütter sind von der Nachtarbeit ausgenommen, da für diese das Mutterschutzgesetz gilt, sowie Eltern mit einem Kind unter 12 Jahren.8 Unter bestimmten Bedingungen kann ein schwerbehinderter Arbeitnehmer von der Nachtarbeit befreit werden, bspw. wegen Besonderheiten der Behinderung. Dies stellt aber meist ein Einzelfall dar.9
Medizinische Untersuchungen der Nachtarbeitenden
Nachtarbeitende haben einen Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen, welche vor dem Beginn der Tätigkeit sowie in mindestens 3 Jahre langen Abständen stattfinden können. Ab dem 50. Lebensjahr können diese Untersuchungen jedes Jahr durchgeführt werden. Der Arbeitgeber kann die Untersuchungen kostenlos über einen Betriebsarzt anbieten. Anderweitig muss er die Kosten selbst übernehmen.10
Mindestruhezeit
Die gesetzliche Mindestruhezeit zwischen den Arbeitstagen beträgt in der Regel 11 Stunden.11
Ausnahmen gelten für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Beherbergungen, Verkehrsbetriebe, Rundfunk und in der Landwirtschaft. Hier kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, müssen aber innerhalb eines Monats ausgeglichen werden.
Außerdem wird arbeitswissenschaftlich ein Freizeitblock von mindestens 48 Stunden nach einem Nachtschichtblock empfohlen. Werden 3 Nachtschichten hintereinander gearbeitet, werden wiederum darauffolgend 3 freie Tage empfohlen.12
Anzahl aufeinanderfolgender Nachtschichten
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die festlegen, wie viele Nachtschichten aufeinander folgen dürfen. In der Arbeitswissenschaft werden allerdings maximal 3 nacheinander folgende Nachtschichten empfohlen.13
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