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Lexikon

Ruhezeiten

Ruhezeit ist ein Begriff, der in jeder beruflichen Branche verwendet wird. In diesem Lexikonartikel erfahren Sie mehr über die Definition und die Regelungen von Ruhezeiten.

1. Was ist Ruhezeit?

Ruhezeit meint den Zeitraum zwischen dem Arbeitsende und nächsten Arbeitsbeginn eines Arbeitenden.1 Diese arbeitsfreie Zeit, auch tägliche Ruhezeit genannt, dient zur Erholung und beträgt mindestens 11 Stunden.2 Sie gilt auch für Freiberufler.
Mindestruhezeit von 11 Stunden anhand beispielhafter Arbeitszeiten mit Arbeitsende 22:00 Uhr und Arbeitsbeginn 9:00 Uhr am Folgetag.

Die Ruhezeit darf i.d.R. nicht unterbrochen werden, um die Leistungsminderung der Arbeitenden zu verhindern. Allerdings gibt es auch hier vereinzelt Ausnahmen.3

2. Was sind wöchentliche Ruhezeiten?

Neben der täglichen 11-stündigen Ruhezeit muss der Arbeitgeber zusätzlich eine wöchentliche Ruhezeit gewähren, welche durchgehend 24 Stunden umfasst.4 In der Regel wird diese an Sonntagen festgelegt, um die Sonntagsruhe sicherzustellen.5 Für LKW-Fahrer sind 45 Stunden Wochenruhezeit einschließlich der Tagesruhezeit vorgesehen.6 Allerdings gelten auch hierbei Ausnahmen: In Schichtbetrieben mit Tag- und Nachtschichten kann die Sonntagsruhe um bis zu 6 Stunden vorverschoben oder nachverlegt werden.7 In bestimmten Fällen kann die Sonntagsruhe vollständig wegfallen.

3. Welche Ausnahmen und Abweichungen gibt es bei Ruhezeiten?

Die gesetzlichen Bestimmungen für die Ruhezeit variieren je nach Branche und Personengruppe.

Ausnahmen in verschiedenen Branchen Die Ruhezeit kann in bestimmten Branchen bei Bedarf auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden. Darunter fallen Krankenhäuser, Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung und Pflege von Menschen, Verkehrsbetriebe, Rundfunk sowie Landwirtschaft und Tierhaltung. Allerdings müssen Verkürzungen innerhalb von 4 Wochen ausgeglichen werden, indem eine andere Ruhezeit auf 12 Stunden verlängert wird.8
In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen können Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.9

Ausnahmen durch Tarifverträge Mittels Tarifverträge kann die Ruhezeit um 2 Stunden verkürzt werden, insofern diese in einem bestimmten Zeitraum ausgeglichen wird. Der Zeitraum kann von Tarifvertragsparteien selbst festgelegt werden.10

Ausnahme bei Personengruppen Für Jugendliche gelten besondere Regelungen bezüglich der Ruhezeit. Ihnen steht eine mindestens 12-stündige Ruhezeit zu.11
Für fliegendes Personal gilt grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 10 Stunden.12 Wird der Flugdienst allerdings verlängert, müssen die Ruhezeiten entsprechend verlängert werden: Bei einer Verlängerung von über 11 Stunden Arbeitszeit muss die Mindestruhezeit auf 12 Stunden, bei einer Verlängerung von mehr als 12 Stunden auf bis zu 14 Stunden Ruhezeit, bei einer Verlängerung von über 14 Stunden auf 16 Stunden Ruhezeit und bei einer Arbeitsverlängerung von mehr als 16 Stunden auf 18 Stunden Ruhezeit erhöht werden.13

Weitere Abweichungen Weitere Einzelfälle, die die Abweichungen von Ruhezeiten erlauben sind bei Arbeit im Notfall oder in Fällen, deren Folgen nicht auf eine andere Art zu beseitigen sind, beispielsweise wenn Lebensmittel verderben. Aber auch bei einer geringen Menge an Beschäftigten kann die Ruhezeit verkürzt werden, insofern die Arbeit gefährdet ist. Ebenso bei der Forschung und Lehre sowie bei Behandlungen, Pflege und Betreuung von Personen oder Tieren.14

4. Wie können Ruhezeiten geplant werden?

Mit der intelligenten Schichtplan Software von QPlaner ist es möglich, Ruhezeiten vollautomatisch in eine ganzheitliche Schichtplanung zu integrieren und anzupassen. Auch können verschiedene Bereiche mit unterschiedlichen Schichtmodellen und Arbeitstagen pro Woche optimiert und automatisch kombiniert werden. Sie möchten den QPlaner kennen lernen und wollen erfahren, wie Sie automatisiert Ruhezeiten planen können? Dann vereinbaren Sie einen Demo-Termin unter:
Quellen: